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   BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05 (20 PKH 3.05)   

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BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05 (20 PKH 3.05) (https://dejure.org/2006,5614)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2006 - 20 F 2.05 (20 PKH 3.05) (https://dejure.org/2006,5614)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 20 F 2.05 (20 PKH 3.05) (https://dejure.org/2006,5614)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05
    Eine erschöpfende Sachverhaltsermittlung mit der Folge, dass das verwaltungsgerichtliche Urteil auf einer abschließend geklärten Tatsachengrundlage basiert, ist vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gefordert und liegt gleichzeitig im individuellen, durch Art. 19 Abs. 4 GG geschützten Interesse der Prozessparteien (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 BVerfGE 84, 34 und vom selben Tage 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 BVerfGE 84, 59 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05
    Eine erschöpfende Sachverhaltsermittlung mit der Folge, dass das verwaltungsgerichtliche Urteil auf einer abschließend geklärten Tatsachengrundlage basiert, ist vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gefordert und liegt gleichzeitig im individuellen, durch Art. 19 Abs. 4 GG geschützten Interesse der Prozessparteien (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 BVerfGE 84, 34 und vom selben Tage 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 BVerfGE 84, 59 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05
    Ein Beweisbeschluss des Hauptsachegerichts oder eine sonstige formalisierte Äußerung, die diese Klarheit schafft, ist jedoch ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschluss vom 24. November 2003 BVerwG 20 F 13.03 BVerwGE 119, 229).
  • BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 1.23
    Allerdings setzt eine Ergänzung von Ermessenserwägungen in einem gerichtlichen Verfahren gemäß § 99 Abs. 2 VwGO nach dem dort entsprechend anwendbaren § 114 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 20 F 2.05 - juris Rn. 5 und vom 25. Februar 2008 - 20 F 43.07 - juris Rn. 12) voraus, dass bei der behördlichen Entscheidung, schon "Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes" angestellt worden sind, das Ermessen also in irgendeiner Weise betätigt worden ist.
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 10.03 -, vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 19.03 - juris, vom 29. März 2006 - BVerwG 20 F 4.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05 <20 PKH 3.05> - juris, vom 15. Februar 2008 - BVerwG 20 F 13.07 - juris, vom 24. August 2009 - BVerwG 20 F 2.09 - juris).
  • BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Allerdings setzt eine Ergänzung von Ermessenserwägungen in einem gerichtlichen Verfahren gemäß § 99 Abs. 2 VwGO nach dem dort entsprechend anwendbaren § 114 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 20 F 2.05 - juris Rn. 5 und vom 25. Februar 2008 - 20 F 43.07 - juris Rn. 12) voraus, dass bei der behördlichen Entscheidung, schon "Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes" angestellt worden sind, das Ermessen also in irgendeiner Weise betätigt worden ist.
  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Diese Aktion ist aus Gründen der persönlichen Sicherheit dieser Personen (vgl. dazu Beschluss vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 juris Rn. 4) oder deshalb erforderlich, um ihre beruflich gebotene Anonymität zu schützen.
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08

    Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des

    Das ist immer dann der Fall, wenn wie hier die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die Entscheidung des Verfahrens zur Hauptsache von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten bzw. Aktenteile, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (Beschluss vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 juris).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    3 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 10.03 , vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 19.03 juris, vom 29. März 2006 BVerwG 20 F 4.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 juris und vom 15. Februar 2008 BVerwG 20 F 13.07 juris).
  • BVerwG, 15.10.2008 - 20 F 1.08

    Rechtmäßigkeit einer auf Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes gestützten

    Das ist immer dann der Fall, wenn wie hier die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die Entscheidung des Verfahrens zur Hauptsache von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten bzw. Aktenteile, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (Beschluss vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 juris).
  • BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07

    Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und

    4 Ein Beweisbeschluss oder eine förmliche Äußerung des Gerichts der Hauptsache zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 10.03 ; vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 19.03 ; vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05, 20 PKH 3.05 ; vom 29. März 2006 BVerwG 20 F 4.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41; vom 15. Februar 2008 BVerwG 20 F 13.07 und vom 21. Februar 2008 BVerwG 20 F 2.07 zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08

    Verweigerung der Aktenvorlage bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung;

    3 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 10.03 , vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 19.03 juris, vom 29. März 2006 BVerwG 20 F 4.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 juris und vom 15. Februar 2008 BVerwG 20 F 13.07 juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14

    Auskunft; Beobachtung; Bindungswirkung; Feststellungsklage; Funktionsfähigkeit

    Insoweit besteht ein Geheimhaltungsbedürfnis aus Gründen der persönlichen Sicherheit dieser Personen oder zum Schutz von deren beruflich gebotener Anonymität (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007, a.a.O., Rn. 9; Beschl. v. 4.5.2006 - BVerwG 20 F 2.05 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 7.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage von bei der Verfassungsschutzbehörde

  • BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 6.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage der Akten der

  • BVerwG, 15.02.2008 - 20 F 13.07

    Voraussetzungen des Unterfallens von Urkunden oder Akten unter die Vorlagepflicht

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08

    Verweigerung einer Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

  • BVerwG, 28.06.2023 - 20 F 2.23

    Auskunftsanspruch über die bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes

  • BVerwG, 15.10.2008 - 20 F 2.08

    Voraussetzungen und Statthaftigkeit eines Antrags eines Beteiligten auf Vorlage

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12

    Recht auf Auskunft eines freien Journalisten gegenüber der niedersächsischen

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.2

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; beabsichtigte Aktenvorlage; kein

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.1

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; (kein) förmlicher Beweisbeschluss über

  • BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 8.08

    Rechtmäßigkeit der Errichtung gemeinsamer Gerichte mehrerer Länder; Verweigerung

  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 4.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Betroffenen auf Auskunft über sämtliche zu

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.3

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; beabsichtigte Aktenvorlage; (kein)

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2006 - 20 F 2.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35404
BVerwG, 19.01.2006 - 20 F 2.05 (https://dejure.org/2006,35404)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2006 - 20 F 2.05 (https://dejure.org/2006,35404)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 20 F 2.05 (https://dejure.org/2006,35404)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Vorlage von Akten gegen eine Behörde

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